Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit einer Prämie von 250,- Euro.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- der stadtmakler kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in unserem Tätigkeitsgebiet.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Datenbank erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Immobilien abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Besitzer bereits informiert haben.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
