Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Mehr Aufschluss über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihrer Immobilie und ist mittlerweile ein Pflichtdokument bei Vermietung und Verkauf.
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt die Grundlagen, die Ausstellung und die erforderlichen Angaben. Wird eine Immobilie beworben, müssen schon hier die genauen Energiekennwerte, Heizungsart, Art des Energieausweises etc. angegeben werden.
Der Energieausweis wird mittlerweile auch vor oder beim Besichtigungstermin im Exposé ausgehändigt. Geht man diesen Regelungen nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) regelt die Grundlagen, die Ausstellung und die erforderlichen Angaben. Wird eine Immobilie beworben, müssen schon hier die genauen Energiekennwerte, Heizungsart, Art des Energieausweises etc. angegeben werden.
Der Energieausweis wird mittlerweile auch vor oder beim Besichtigungstermin im Exposé ausgehändigt. Geht man diesen Regelungen nicht nach, drohen empfindliche Bußgelder.

Die zwei Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Energieausweis zu erstellen.
Welche Form des Energieausweises für Ihre Immobilie am sinnvollsten oder gesetzlich vorgeschrieben ist, erfahren Sie von uns.
Verbrauchsausweis
Der dokumentierte und gemessene Energieverbrauch der Immobilienbewohner aus den vergangenen drei vollständigen Jahren bildet die Grundlage zur Erstellung des Energieverbrauchsausweises. Hier ist es sinnvoll zu betrachten, ob beispielsweise eine fünfköpfige Familie statt eines zweiköpfigen Pärchens in der Immobilie lebte. Je weniger die Bewohner an Warmwasser, Heizung und so weiter verbrauchen, desto geringer werden die Energieverbruachskennwerte.
Bedarfsausweis
Betrachtet und begutachtet wird zur Erstellung der energetische Zustand der Immobilie und die Qualität der Gebäudedämmung wie zum Beispiel Außenwände, Decken, Fenster usw., die Heizung und weitere technische Einrichtungen (zum Beispiel Solartechnik). Bei Wohnungen wird die Gesamtmessung des Hauses auf die einzelnen Wohnungen umgelegt.Je geringer der Wärmeverlust der gesamten Immobilie ist, desto kleiner ist der Energieverbrauchskennwert.
Welche Form des Energieausweises für Ihre Immobilie am sinnvollsten oder gesetzlich vorgeschrieben ist, erfahren Sie von uns.
Verbrauchsausweis
Der dokumentierte und gemessene Energieverbrauch der Immobilienbewohner aus den vergangenen drei vollständigen Jahren bildet die Grundlage zur Erstellung des Energieverbrauchsausweises. Hier ist es sinnvoll zu betrachten, ob beispielsweise eine fünfköpfige Familie statt eines zweiköpfigen Pärchens in der Immobilie lebte. Je weniger die Bewohner an Warmwasser, Heizung und so weiter verbrauchen, desto geringer werden die Energieverbruachskennwerte.
Bedarfsausweis
Betrachtet und begutachtet wird zur Erstellung der energetische Zustand der Immobilie und die Qualität der Gebäudedämmung wie zum Beispiel Außenwände, Decken, Fenster usw., die Heizung und weitere technische Einrichtungen (zum Beispiel Solartechnik). Bei Wohnungen wird die Gesamtmessung des Hauses auf die einzelnen Wohnungen umgelegt.Je geringer der Wärmeverlust der gesamten Immobilie ist, desto kleiner ist der Energieverbrauchskennwert.
Energieausweis bei Besichtigungen
Spätestens beim Besichtigungstermin müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis den Interessenten vorlegen. Auch wenn diese nicht danach fragen. Wird im Anschluss ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss dem Mieter oder Käufer der Ausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden. Streng genommen darf ein Verkäufer, Vermieter oder Makler ohne die Angaben des Energieasuweises gar nicht erst in die Vermarktung gehen. In der Realität beachten allerdings nur wenige Verkäufer und Vermieter diese Regelung.
Bußgelder und Kontrollen
Verkäufer und Vermieter sowie Immobilienmakler, die sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben halten, können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Bundesländer führen zudem stichprobenartige Kontrollen durch und prüfen dabei Energieausweise auf ihre Korrektheit.
Sollten Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen und noch keinen Energieausweis haben, so erhalten Sie diesen von uns kostenlos.
Sollten Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen und noch keinen Energieausweis haben, so erhalten Sie diesen von uns kostenlos.
