Nutzen Sie unsere Kompetenz als Sachverständige
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich ebenso wie die Bezeichnung Immobilienmakler leider nicht geschützt. Die Folge: Neben Immobilienmaklern betätigen sich auch Gutachter die nicht ausreichend qualifiziert sind und sich trotzdem leider als Sachverständige bezeichnen auf dem Markt.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, gibt es verbandsgeprüfte und öffentlich bestellte Sachverständige. Beides bescheinigt einem Sachverständigen, daß er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Diese Gütesiegel haben nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um diese Gütesiegel zu erhalten, müssen wir uns einem aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Wir sind als verbandsgeprüfte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke von der DESAG (Deutsche Sachverständigengesellschaft) geprüft und anerkannt.
Ein Gutachten ist das nachvollziehbare, allgemeinverständliche Urteil eines Sachverständigen über einen komplexen Sachverhalt. Aufgabe von Wertgutachten ist es, einen plausiblen und nachvollziehbaren Verkehrs- bzw. Marktwert zu ermitteln.
Wir erstellen Verkaufs- und Marktwertermittlungen sowie gutachterliche Stellungnahmen für folgende Objektarten:
- Ein- und Mehrfamilienhäuser aller Art
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Wohnungs- und Teileigentum
- unbebaute Grundstücke
Die Gründe unserer Beauftragung sind in der Regel:
- Vermögens- und Erbauseinandersetzungen
- Beleihungszwecke
- steuerliche Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
- fachliche Beratung bei Verkaufs- und Kaufverhandlungen
Unsere Auftraggeber sind überwiegend:
- Privatpersonen (Käufer, Verkäufer, SScheidungshäuser"...)
- Erbengemeinschaften
- Gerichte (Vollstreckungs-, Familien-, Nachlaßgerichte usw.)
- Anwalts- und Steuerberatungskanzleien
- Banken und Versicherungen
Ein qualifiziertes Gutachten lässt sich nicht unter Zeitdruck erstellen. Es bedarf ausreichender Zeit um Recherchen vorzunehmen, die Objektbesichtigung durchzuführen, Unterlagen einzuholen sowie zur gewissenhaften schriftlichen Ausarbeitung. Als Auftraggeber können Sie jedoch viel dazu beitragen, die Bearbeitungsdauer wesentlich zu reduzieren, indem sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beibringen, d.h. spätestens am Besichtigungstag zur Verfügung stellen.
Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Baupläne, d.h. Grundrisse und Schnitte
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur)
- aktueller Grundbuchauszug
- Lageplan
- Baubeschreibung (sofern vorhanden)
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag und Wertermittlungsgrund
Bei Wohnungs- und Teileigentum werden zusätzlich benötigt:
- Grundrisspläne
- Teilungserklärung
- Wohngeldabrechnung der Hausverwaltung
- Protokoll der letzten beiden Eigentümerversammlungen
- Angaben zum Baujahr, Wohnungsgröße, Wohnungsnummer usw.
- Mietvertrag (sofern vermietet)
Bei Renditeobjekten (vermieteten Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden) wird zusätzlich benötigt:
- Mietaufstellung (Erträge, Einnahmen)
- Bewirtschaftungskosten (Ausgaben)
- Aufstellung der Investitionen der letzten zehn Jahre
Hinweis: Vorstehende Unterlagen benötigen Sie früher oder später ohnehin. Sei dies im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung, zum Kauf oder Verkauf, zur Finanzierung oder Beleihung, zur Vermietung der Immobilie oder für eine rechtliche Auseinandersetzung. Es entsteht Ihnen somit kein zusätzlicher Mehraufwand für die erforderliche Beschaffung im Rahmen unserer Beauftragung. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich!